Eidgenössiche Bankenkommission EBK
Eidgenössische Bankenkommission. Beaufsichtigt Banken, Anlagefonds, Pfandbriefanstalten sowie das Börsenwesen. Die EBK ist eine von Einzelweisungen des Bundesrates unabhängige Verwaltungsbehörde des Bundes, die nicht in die Zentralverwaltung eingegliedert, sondern lediglich administrativ dem Eidgenössischen Finanzdepartement zugeordnet ist.